Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FoodKreator, gültig ab 01.08.2008 (Ersetzt alle früheren Vereinbarungen)
1. Geltung und Bestimmung
Diese AGB gelten für alle Geschäfte, welche Kunden mit Foodkreator, dem Online-Shop vom Fachgeschäft Foodkreator, abschliessen. Bestellung Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von foodkrator.ch auf dem Internet, in Katalogen und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung eines Kunden gilt als Offerte gegenüber Foodkreator. Der Vertrag kommt mit der Lieferung der Produkte zustande. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Preis- und Modelländerungen vorbehalten. Die Verkaufsangestellten von foodkreator.ch sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Überschreitet der Käufer durch seine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
3. Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Preis- und Modelländerungen sowie Lieferbarkeit vorbehalten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart und gekennzeichnet, zuzüglich Verpackung, Transport.
4. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Termine und Lieferfristen durch foodkreator.ch erfolgt nur informationshalber und hängt von der Belieferung von foodkreator.ch durch Zulieferanten und Hersteller ab. Im Falle von zugesicherten Lieferfristen, berechtigten Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unverschuldeten Ereignissen, die foodkreator.ch die Lieferung wesentlich erschweren oder diese gar unmöglich machen und nicht von digifuchs.ch zu vertreten sind, berechtigen digifuchs.ch, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Dazu benötigen wir eine schriftliche Abbestellung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. Bei Leistungsverzögerungen ist der Käufer verpflichtet, die Ware entgegenzunehmen. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird foodkreator.ch von ihrer Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensansprüche herleiten. foodkreator.ch ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständig abzurechnende Leistung.
5. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmevertrages des Käufers ist foodkreator.ch berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. foodkreator.ch kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an foodkreator.ch als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, mindestens jedoch sFr. 50.- zu bezahlen. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann foodkreator.ch die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. foodkreator.ch ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
6. Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt foodkreator.ch und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware bar bei Abholung, durch die Post oder den Spediteur gelten als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Sollten Sie bei Erhalt der Sendung einen bereits sichtbaren Mangel oder einen Verpackungsdefekt feststellen, müssen Sie dies unvorzüglich dem Transporteur oder der Poststelle/ dem Postbeamten melden.
7. Zahlung
Alle Waren werden grundsätzlich gegen Barzahlung in Schweizer Franken geliefert. Abweichungen von dieser Regel liegen allein im Ermessen der FoodKreator. Bei Lieferung auf Kredit sind die Fakturen rein netto ohne Abzüge innert 15 Tagen ab Fakturadatum in Schweizer Franken zu bezahlen Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 8% p.a. fällig. Ausserdem werden die entsprechenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Durch Erteilung einer Bestellung und Erhalt der entsprechenden Ware anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Zahlungsbedingungen.
10. Abretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
11. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Verlagsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12. Datenschutz
foodkreator.ch ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
13. Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen foodkreator.ch und dem Käufer gilt das materielle schweizerische Recht. Luzern (Schweiz) ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Sollen einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Luzern